Bevor irgendein Kaufvertrag unterschrieben wird sollten die in dieser Rubrik erläuterten Sachverhalte geprüft und geklärt werden. Wenn es dabei zu Ungereimtheiten kommt: FINGER
WEG! Verkäufer und Fahrzeughalter sollten nach Möglichkeit
identisch sein. Am besten lässt sich sich dies durch einen Vergleich
zwischen Fahrzeugbrief und Personalausweis oder Reisepaß des Verkäufers
feststellen.
Wenn der Gesprächspartner das Fahrzeug im Auftrag
verkauft, muss er das auch durch eine schriftliche Vollmacht des
Halters bestätigen können. Auf jeden Fall immer die
Personalausweisnummer oder Reisepaßnummer notieren !
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