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Bevor irgendein Kaufvertrag unterschrieben wird sollten die in dieser Rubrik erläuterten Sachverhalte geprüft und geklärt werden. Wenn es dabei zu Ungereimtheiten kommt: FINGER WEG!

Verkäufer und Fahrzeughalter sollten nach Möglichkeit identisch sein. Am besten lässt sich sich dies durch einen Vergleich zwischen Fahrzeugbrief und Personalausweis oder Reisepaß des Verkäufers feststellen.

Wenn der Gesprächspartner das Fahrzeug im Auftrag verkauft, muss er das auch durch eine schriftliche Vollmacht des Halters bestätigen können. Auf jeden Fall immer die Personalausweisnummer oder Reisepaßnummer notieren !

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