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Berufskraftfahrerqualifikation
29.12.2009, 18:19:07

Berufskraftfahrerqualifikation:

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz ist nun in Kraft getreten. Es betrifft alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, die über 3,5 t zulässige Gesamtmasse aufweisen.

Die regelmäßige Weiterbildung muss durch die Teilnahme an 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre nachgewiesen werden. Diese kann auch in 5 Einheiten zu jeweils 7 Stunden aufgeteilt werden. Wir erachten es für sinnvoll, jedes Jahr einen Tag Weiterbildung durchzuführen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Flyer. (Sie finden ihn unter der Rubrik: "Kurse")

Termine für die Weiterbildung finden Sie dort ab 2010.

 

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CarBox
28.10.2009, 13:11:13

Jetzt neu bei uns !!

Die CarBox

Mit der CarBox kann man die komplette Fahrstunde aufnehmen und  daheim am eigenen PC  noch einmal anschauen.
Zwei Hochleistungskameras nehmen den Innenraum sowie die Fahrbahn auf.
Durch das integrierte GPS wird die gefahrene Geschwindigkeit genau gemessen und die Wegstrecke kann auf einem Satellitenbild nachvollzogen werden.
Durch die Gesprächsaufzeichnung im Fahrzeug kann der Fahrschüler
sich die Angaben und Tipps des Fahrlehrers  daheim anhören und besser vorbereitet in die nächste Fahrstunde starten.

Die CarBox wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrschülers eingeschaltet.





Mambo CMS 63 
Mit 17 Autofahren!!!!
02.12.2007, 16:05:55

 Führerschein ab 17 ein großer Erfolg.
Infos bei uns in der Fahrschule!!

Ab dem 1. September 2005 kann ein Jugendlicher die Führerscheinausbildung in der Fahrschule frühestens mit 16 ½ Jahren beginnen. Nach bestandener Fahrprüfung erhält der Jugendliche mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung, die für das gesamte Bundesgebiet, nicht dagegen für das Ausland gilt. Sie ist mit der Auflage versehen, dass bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer weiteren Person, die in der Prüfungsbescheinigung mit aufgeführt ist, gefahren werden darf. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird dann der neue EU-Kartenführerschein ausgehändigt. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie am Modellversuch teilnehmen kann. Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) sein und darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.


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